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1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbereiche der Firma Breuer Event. Alle Personen (Kunden die in irgendeiner Weise mit der Firma Breuer Event in Geschäftsverbindung treten, erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch vollständig an Alle Vereinbarungen bedürfen der schriftlich an Form. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden euch denn nicht anerkennt, wenn wir Ihnen nicht nach Eingang ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich Transport und Mehrwertesteuer. Bei allen technischen Spielgeraten wird für die Mietentgelte eine maximale Funktions- und Einsatzdauer von 6 Stunden vorausgesetzt Für den Betrieb über diese Einsatzzeit hinaus wird keine Gewähr übernommen. Preislisten und Kataloge sind nur in der aktuellen Fassung gültig.
3. Alle mit unseren Kunden vereinbarten Liefertermine werden wir nach Möglichkeit pünktlich und im vollen Umfang ihrer Bestellung einhalten. Sollte uns die Einhaltung der Vereinbarung nicht möglich sein, ist der Kunde nicht zum Auftragsrücktritt berechtigt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausfallentschädigungen.
4 Nicht zurückgegebene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände muss der Mieter dem Vermieter zum Neupreis ersetzen,
5. Untere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar Wir sind berechtigt von unseren Kunden vor Auftragserfüllung eine A-Kontozahlung zu verlangen Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung sowie Verzugszinsen in Hohe von 12 % zu berechnen
6. Der Mieter kann den Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit kündigen In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet eine Abstandssumme nach folgender Staffel zu zahlen: bis 14 Tage vor Miettag 50 %, danach 75 % des vereinbarten Mietbetrages.
7. Die Mietbedingungen sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen
8. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Nideggen-Embken Gerichtsstand für beide Teile ist des Amtsgericht Düren. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.
Mietbedingungen
1. Die Mietbedingungen gelten für alle Personen (Mieter), die von der Firma Breuer Event (Vermieter) Gegenstände jeglicher Art mieten oder diese kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt bekommen,
2. Der Mieter ist verpflichtet, alle gestellten Gegenstände schonend und nach Anleitung zu behandeln Ausgehändigte Anleitungen müssen beachtet werden. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes, unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Hierdurch entstehende Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Mietgegenstandes trägt der Mieter unabhängig von weiteren Schadensersatzansprüchen des Vermieters
3. Der Mieter trägt alle Nebenkosten, die mit dem Betrieb der Mietgegenstande zusammenhängen und hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen (Stromanschluss, Verlängerungskabel etc) und eventuelle behördliche Auflagen erfüllt bzw. durchgeführt werden. Die vom Vermieter erhaltenen Gegenstände werden vom Mieter auf eigene Gefahr betrieben. Der Mieter hat die Pflicht das Mietgut solange es in seiner Obhut ist gegen alle Risiken zu versichern, wahrend des Einsatzes und des Betriebes der Spielgeräte muss stets eine Aufsichtsperson anwesend sein. Für etwaige Ausfallzeiten der Geräte haftet der Vermieter nicht. Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und der Form zurückzugeben, in welcher er es von dem Vermieter empfangen hat Eine eventuell erforderliche Reinigung des Mietgutes durch den Vermieter wird gesondert in Rechnung gestellt
Nach Erhalt der Mietsachen hat sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und eventuelle Mangel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sollte der Vermieter nicht erreichbar sein, hat der Mieter in jedem Falle eine Nachricht mit Angabe des Datums der Uhrzeit, des Namens und der Rufnummer auf dem Anrufbeantworter oder per Fax zu hinterlassen. Spätere Reklamationen sind nichtig.
5. Der Mieter hat die Pflicht sich bei der Annahme der gemieteten Guter unverzüglich von der richtigen Menge zu
überzeugen. Beanstandungen sind auf dem vom Vermieter zurückbehaltenen Lieferschein zu erwähnen.
6. Die Rücknahme des Mietgutes erfolgt unter Vorbehalt Eine genaue Abrechnung kann erst erfolgen, nachdem der Vermieter die Möglichkeit hatte des Mietgut eventuell zu reinigen und auf erkennbare Mängel oder Fehlmengen hin zu untersuchen.
7. Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung des Mietgutes hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend und ausreichend Stellfläche vorhanden ist. Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt nur bis in das Erdgeschoss hinter die erste verschließbare Türe, Bei Abholung des Mietgutes hat der Mieter dieses zur vereinbarten Uhrzeit sortiert und geordnet im Erdgeschoss bereitzustellen. Der Mietzins beinhaltet nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln des Mietgutes.
8. Gibt der Mieter das Mietgut nicht termingerecht an den Vermieter zurück, gelten seine Pflichten aus dem Miet Verhältnis bis zur Rückgabe fort; die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. Es ist jeweils der Mietzins in voller Höhe für jeden angefangenen Miettag zu zahlen. Wird das Mietgut trotz schriftlicher Aufforderung und einer Friststellung nicht zurückgegeben, kann der Vermieter statt der Rückgabe des Mietgutes, Schadensersatz in Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes verlangen.
9. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise nicht Rechtens sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.
